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Hornissennest? Geschützt – wir siedeln legal um
Heute noch Erstkontakt am Nest · Beratung am Telefon kostenlos · verbindliche Auskunft vor jedem Einsatz: 0159 04386882
- Beratung kostenlos
- 24h-Notdienst
- Naturschutz beachtet
Der ehrlichste Satz dieser Branche: „Das dürfen wir nicht einfach entfernen"
Wer Ihnen am Telefon verspricht, ein Hornissennest „noch heute wegzumachen“, sagt Ihnen damit vor allem eines: dass er entweder die Rechtslage nicht kennt oder sie ignoriert. Hornissen gehören zu den besonders geschützten Arten – wer ihre Nester ohne Genehmigung zerstört oder die Tiere tötet, riskiert empfindliche Bußgelder. Unser Ansatz ist deshalb ein anderer: Wir sagen Ihnen ehrlich, was legal geht, beantragen die nötige Genehmigung und siedeln das Volk fachgerecht um. Genau diese Ehrlichkeit ist der Grund, warum uns Kunden auch dann anrufen, wenn es „nur“ Wespen sind.
Die Rechtslage in einem Absatz
Die Hornisse (Vespa crabro) steht über die Bundesartenschutzverordnung unter dem besonderen Schutz des § 44 BNatSchG: Es ist verboten, die Tiere zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Nester zu beschädigen und zu zerstören. Eine Umsiedlung oder – im Ausnahmefall – eine Entfernung ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Kreises oder Ihrer Stadt zulässig. Erteilt wird sie, wenn eine konkrete Gefährdung vorliegt – etwa Allergiker im Haushalt, ein Nest direkt am Hauseingang, am Schlafzimmerfenster oder an einer Kita – und keine mildere Lösung reicht.
So läuft die legale Umsiedlung ab
Zuerst klären wir am Telefon,.
Dann prüfen wir gemeinsam, ob Abschirmung oder Abwarten zumutbar wäre; Hornissenvölker sterben im Spätherbst ohnehin ab. Trägt das nicht, formulieren wir die Gefährdungslage für den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde und stimmen das Vorgehen ab. Mit der Genehmigung wird das Volk samt Nest in eine vorbereitete Hornissenkiste überführt und an einem geeigneten Standort wieder aufgehängt – durchgeführt von Einsatzkräften mit Sachkundenachweis. Was der gesamte Vorgang kostet, hören Sie vorab als verbindliche Auskunft im kostenlosen Telefonat – Details zu unserem Vorgehen bei der Preisnennung auf der Seite Preise.
Hornissen erkennen – und warum sie friedlicher sind als ihr Ruf
Hornissen sind mit deutlichem Abstand die größten heimischen Faltenwespen, an Kopf und Rumpf rotbraun statt schwarz gezeichnet – und die einzige Art, die auch nachts fliegt und dabei beleuchtete Fenster ansteuert. Ihr Ruf ist drastisch schlechter als ihr Verhalten: Abseits des Nests sind sie ausgesprochen friedlich, ihr Stich ist nicht gefährlicher als der einer Wespe, und als Jägerinnen vertilgen sie große Mengen Insekten – darunter auch Wespen. Halten Sie zwei bis drei Meter Abstand zum Nest, vermeiden Sie Erschütterungen, und sperren Sie die Flugbahn nicht zu – dann passiert in aller Regel nichts.
Drei Fälle aus der Praxis
Wiesbaden-Sonnenberg, Sonnenberger Straße: Nest im Dachüberstand einer Villa, Enkelkinder mit Wespengiftallergie zu Besuch. Genehmigung erwirkt, Volk umgesiedelt, Nestansatz entfernt.
Bonn-Bad Godesberg, nahe Theaterplatz: Hornissen im Rollladenkasten eines Schlafzimmers. Mit der Behörde abgestimmt, umgesiedelt statt zerstört – die Bewohner schliefen drei Tage später wieder bei offenem Fenster.
München-Bogenhausen: vermeintliches „Riesen-Wespennest“ im Gartenbaum – als Hornissenvolk erkannt, Abschirmung statt Eingriff empfohlen; die Familie kam ohne Umsiedlung durch die Saison.
Häufige Fragen zu Hornissen
Darf ich ein Hornissennest selbst entfernen?
Nein. Ohne Genehmigung ist das verboten und wird als Ordnungswidrigkeit geahndet – unabhängig davon, ob das Nest auf Ihrem Grundstück hängt.
Wie lange dauert die Genehmigung?
Das hängt von der Behörde ab. Bei akuter Gefährdung – etwa Allergikern – begründen wir die Dringlichkeit; vieles lässt sich kurzfristig klären.
Was kostet eine Umsiedlung?
Das besprechen wir im kostenlosen Telefonat und nennen Ihnen vorab eine verbindliche Auskunft – Faktoren wie bei jedem Einsatz: Lage, Zugang, Höhe.
Sind es vielleicht doch Wespen?
Wespennester behandeln wir bei berechtigtem Grund auch noch am selben Tag.