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Umsiedlung statt Tötung: der schonende Weg mit Genehmigung
Hero: Wir prüfen ehrlich, was geschützt ist – Beratung kostenlos, Termin möglichst noch am selben Tag: 0159 04386882
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Umsiedeln ist kein netter Zusatz – bei geschützten Arten ist es der einzig erlaubte Weg
Viele rufen an und wünschen sich, ein Nest möge einfach verschwinden.
Bei einem gewöhnlichen Wespenvolk ist das oft auch berechtigt. Doch sobald eine geschützte Art im Spiel ist, dreht sich die Frage um: Dann lautet sie nicht „Wie schnell weg?“, sondern „Was ist überhaupt zulässig?“. Unsere Haltung dazu ist unbequem, aber klar – wir reden Ihnen keinen Eingriff ein, der gegen das Gesetz verstößt. Eine Umsiedlung ist deshalb kein freundliches Extra für Tierfreunde, sondern bei besonders geschützten Arten der vorgeschriebene Ersatz für die Tötung. Wer Ihnen am Telefon das schnelle „Wegmachen“ eines geschützten Volks verspricht, blendet diese Rechtslage bewusst aus.
Welche Arten geschützt sind – und was das bedeutet
Nach § 44 BNatSchG ist es verboten, besonders geschützte Tiere zu fangen, zu verletzen oder zu töten und ihre Nester zu beschädigen oder zu zerstören.
Darunter fallen Hornissen, Wildbienen und Hummeln – nicht jedoch die beiden Arten, die im Sommer den meisten Ärger machen, die Deutsche und die Gemeine Wespe. Für die geschützten Arten gilt: Ein Eingriff ist nur mit einer Ausnahmegenehmigung der Unteren Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt zulässig, und auch dann hat die schonendere Lösung Vorrang. Heißt im Klartext: Wo eine Umsiedlung machbar ist, ist sie der gerade Weg – die Zerstörung des Nests bleibt der absolute Ausnahmefall bei nachgewiesener Gefahr.
Wann eine Umsiedlung sinnvoll ist – und wann Abwarten genügt
Nicht jedes geschützte Volk muss überhaupt bewegt werden.
Hängt das Nest in sicherem Abstand am Schuppen oder im Gartenbaum, ist Abwarten fast immer die beste Entscheidung – die Völker lösen sich im Spätherbst von selbst auf, und im Folgejahr wird derselbe Platz nicht erneut besiedelt. Für eine Umsiedlung sprechen dagegen handfeste Gründe: ein Nest unmittelbar am Hauseingang, am Schlafzimmerfenster, über dem Kinderspielplatz oder eine nachgewiesene Insektengiftallergie im Haushalt. Genau diese Abwägung treffen wir mit Ihnen gemeinsam am Telefon – kostenlos und ergebnisoffen, auch wenn am Ende kein Einsatz dabei herauskommt.
Wissens-Block: Warum eine Umsiedlung mehr ist als „Nest umhängen"
Eine fachgerechte Umsiedlung ist Präzisionsarbeit, kein Umzug im Karton. Das Volk wird samt Königin und Brut behutsam in einen geeigneten Behälter überführt – verliert man die Königin, zerfällt das Volk. Anschließend braucht der neue Standort die richtigen Bedingungen: ausreichende Entfernung zum alten Platz, damit die Tiere nicht zurückfliegen, geschützte Lage, passende Ausrichtung. Deshalb darf eine Umsiedlung nicht zu jedem Zeitpunkt erfolgen und nicht von jedem – sie verlangt Sachkunde, Timing und einen abgestimmten Zielort. Das ist der Grund, warum eine seriöse Umsiedlung nie als spontaner Schnelldienst angeboten wird, sondern als geplanter Vorgang mit Behörde im Rücken.
So läuft die genehmigte Umsiedlung ab
Zuerst klären wir am Telefon und, ob wirklich eine geschützte Art vorliegt – häufig stellt sich ein vermeintliches Schutzobjekt als gewöhnliche Wespe heraus.
Trifft der Schutz zu, prüfen wir, ob Abwarten oder Abschirmung zumutbar wäre. Ist das nicht der Fall, formulieren wir die Gefährdungslage für den Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde und stimmen das Vorgehen ab. Mit der Genehmigung wird das Volk durch Einsatzkräfte mit Sachkundenachweis umgesetzt und an einem geeigneten Standort neu etabliert. Was der Vorgang kostet, hören Sie vorab als verbindliche Auskunft – Näheres auf der Seite Preise. Speziell zu Hornissen finden Sie die Details unter Hornissen-Umsiedlung.
Zwei Fälle aus der Praxis
Reihenhaus mit Kleinkind: ein geschütztes Volk direkt über der Terrassentür, Allergie in der Familie. Gefährdung dokumentiert, Genehmigung erwirkt, Volk umgesetzt – die Terrasse war eine Woche später wieder nutzbar.
Gartenhütte am Grundstücksrand: Anruferin befürchtete eine Bedrohung, das Nest hing jedoch in sicherem Abstand. Unser Rat: stehen lassen bis zum natürlichen Abgang im Herbst – kein Eingriff, keine Rechnung.
Häufige Fragen zur Umsiedlung
Brauche ich für eine Umsiedlung wirklich eine Genehmigung?
Bei geschützten Arten ja – die Ausnahme erteilt die Untere Naturschutzbehörde. Wir bereiten die Begründung vor und stimmen das Vorgehen mit ihr ab.
Kann man jedes Nest umsiedeln?
Nein. Manche Lagen lassen sich nicht schonend umsetzen, und manchmal ist Abwarten die bessere Wahl. Das sagen wir Ihnen ehrlich im kostenlosen Telefonat.
Sind es vielleicht doch ungeschützte Wespen?
Bei berechtigtem Grund behandeln wir Wespennester auch über den Notdienst.
Was kostet eine Umsiedlung?
Das besprechen wir vorab und nennen eine verbindliche Auskunft – die Faktoren wie bei jedem Einsatz: Lage, Zugang, Höhe.